Waldbrandverordnung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Waldbrandgefahr

Marktgemeinde Zellerndorf

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine erhöhte Waldbrandgefahr besteht!


Die BH Hollabrunn hat diesbezüglich eine Verordnung erlassen.


In Wäldern und in dessen Gefährdungsbereich sind alle brandgefährlichen Tätigkeiten wie z.B. das Hantieren mit offenem Feuer, mit pyrotechnischen Gegenständen oder glimmenden Gegenständen (Zigaretten) bei Strafe verboten (Geldstrafen bis zu EUR 7.270,--)

Sollten Sie eine Rauchsäule oder einen Brand wahrnehmen, zögern Sie nicht und alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 122!
Nur durch frühzeitige Erkennung können Wald- und Flurbrände rechtzeitig eingedämmt werden!

Waldbrandverordnung 2023