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ZELLERNDORF 2050
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Beschreibung:
Studierende mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die als ordentliche HörerInnen an einer
* Öffentlichen Universität * Privatuniversität * Fachhochschule oder * Pädagogischen Hochschule
inskribiert sind, erhalten vom Land Niederösterreich und den niederösterreichischen Gemeinden pro Semester einen finanziellen Zuschuss, wenn zum oder am Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benützt wird. Die Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EWR-Mitgliedstaates ist Voraussetzung. Für Studierende ab der Vollendung des 24. Lebensjahres bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres ist der Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe im 24. Lebensjahr Voraussetzung.
Förderhöhe: Der finanzielle Zuschuss beträgt die € 50,-- übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, maximal jedoch € 75 pro Semester.
Bitte beachten: Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005
Quelle: Amt der NÖ Landesregierung