Schnupperticket für Bus und BahnSchnupperticket

Ein Bürgerservice der Marktgemeinde Zellerndorf


Nutzungsbedingungen

Schnupperticket für den öffentlichen Verkehr (VOR KlimaTicket MetropolRegion)

gültig ab 01.01.2024


Das VOR KlimaTicket MetropolRegion ist eine Jahresstreckenkarte des Verkehrsverbund Ost Region (VOR), die von den GemeindebürgerInnen der Marktgemeinde Zellerndorf im Gemeindeamt kostenlos entliehen werden kann. 

Ausleihbedingungen: 

  • Die Fahrkartengeltung

Mit dem VOR KlimaTicket MetropolRegion können alle öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Bahn) in ganz Wien, NÖ und Burgenland kostenfrei genutzt werden. Das VOR KlimaTicket MetropolRegion gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Pro Tag stehen in Zellerndorf zwei VOR KlimaTickets MetropolRegion als Schnuppertickets zur Verfügung. 

  • Wer ist ausleihberechtigt? 

Die Fahrkarten können von allen in der Gemeinde Zellerndorf gemeldeten Personen gratis ausgeliehen werden. Die Gratisentlehnung ist pro Person für 1 Ticket beschränkt und kann für 1 Tag pro Monat bzw. 2 Wochenenden pro Jahr ausgeliehen werden um möglichst vielen GemeindebürgerInnen dieses Service zu ermöglichen! 

  • Der Ausleihvorgang 

Die Fahrkarte kann über das Online-Reservierungs-System www.schnupperticket.at oder bei der Postpartnerstelle der Marktgemeinde Zellerndorf vor Ort reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Fahrkarten werden dann bei der Postpartnerstelle der Marktgemeinde Zellerndorf im vereinbarten Zeitraum abgeholt. Die Postpartnerstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

 Montag: 08:00 bis 12:00 & 13:00 bis 19:00 Uhr
 Dienstag & Mittwoch: 08:00 bis 12:00 & 13:00 bis 16:30 Uhr
 Donnerstag & Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr, Nachmittag geschlossen

Bei der Entlehnung der Fahrkarte werden die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert und die Übergabe des Tickets mit einer Unterschrift bestätigt. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist unbedingt erforderlich und die abholende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die abholende Person haftet bei Verlust des Tickets!

Die Rückgabe kann entweder während der Öffnungszeiten in der Postpartnerstelle oder außerhalb der Öffnungszeiten mittels Einwurf der Fahrkarte in den Postkasten des Gemeindeamts (Zellerndorf 303, neben dem Eingang) getätigt werden. Die Rückgabe hat bis spätestens 07:30 Uhr am Folgetag zu erfolgen. 

Die Gratisentlehnung gilt pro Person für ein Ticket für 1 Tag pro Monat bzw. 2 Wochenenden pro Jahr.

Die Marktgemeinde Zellerndorf behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen und ohne Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.

  • Welche Tage können wann/wie/für wie lange gebucht werden?

Fällt der gewünschte Entlehnungstag auf einen Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag, so kann das Ticket für den jeweiligen Tag ausgeliehen werden und das Kontingent pro Monat ist verbraucht.

Fällt der gewünschte Entlehnungstag auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag muss das Ticket bereits am Freitag während der Öffnungszeiten der Postpartnerstelle der Gemeinde Zellerndorf abgeholt werden. Das Ticket kann dann für 3 Tage genutzt werden. Eine Entlehnung am Wochenende ist jedoch nur 2 Mal pro Jahr möglich. Das Monatskontingent ist dann ebenfalls aufgebraucht.

Fällt der gewünschte Entlehnungstag auf einen Feiertag, muss das Ticket bereits am letztmöglichen Werktag während der Öffnungszeiten entliehen werden.  Das Monatskontingent wird auch hier verbraucht und der Entlehnungstag ist im Kalender am letzten Werktag vor dem Feiertag einzutragen. Das Ticket kann dann bis zum Feiertag genutzt.

  • Was ist, wenn…?

Wenn ein/e Nutzer/in das VOR KlimaTicket MetropolRegion nicht mehr zurückbringt, sind die Kosten des Tickets der Marktgemeinde Zellerndorf in voller Höhe (€ 860,00 für 1 Jahr) zu ersetzen. 

Wird die Fahrkarte verloren oder wird sie einem gestohlen, sind auch in diesen Fällen die gesamten Kosten des Tickets der Marktgemeinde Zellerndorf in voller Höhe (€ 860,00) zu ersetzen, da für Schnuppertickets keine Ersatzkarten von VOR ausgestellt werden und somit wieder völlig neue Karten bestellt werden müssen!

Kann eine reservierte Karte nicht in Anspruch genommen werden, so ist unverzüglich eine Stornierung im Online-Reservierungs-System vorzunehmen oder das Bürgerservice telefonisch unter 02945/2214 zu verständigen. Im Fall einer unentschuldigten Nichtabholung behält sich die Gemeinde vor, den/die Nutzer/in für 3 Monate zu sperren.

Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie steht dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), so wird der/die Fahrkarten-Nutzer/in für 3 Monate von der Entlehnung gesperrt.

Reserviert – aber keine Fahrkarte da: Für Entlehnende, denen aus diesen Gründen kein VOR KlimaTicket MetropolRegion bereitgestellt werden kann, wird von der Gemeinde die Reservierung auf einen anderen verfügbaren Tag eingetragen und das Monatskontingent der Entlehnungstage wird um den nicht genutzten Tag nicht reduziert. Einen Kostenersatz für eine Fahrkarte gibt es nicht und kann auch nicht von der Gemeinde verlangt werden.

Die oben genannten Nutzungsbedingungen gelten bis auf Widerruf!

Nutzungsbedingungen-Schnupperticket.pdf herunterladen (0.16 MB)

Der Nutzungsvertrag kann bereits vorab heruntgeladen und ausgefüllt werden:

Nutzungsberechtigung_Schnupperticket_2024[1].pdf herunterladen (0.13 MB)