Zivilschutz


Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbes. die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesondere - der Selbstschutz - die Warnung der Bevölkerung - der Schutzbau - die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen)- der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. 
  
 
Zivilschutzbeauftragter der Marktgemeinde Zellerndorf:
geschäftsführender Gemeinderat
Ing. Ernst MUCK
2051 Platt 173
Telefon 02945/27091
Mobiltelefon 0676/3236581
E-Mail (persönlich) ernst.muck@gmx.eu