Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen. An-, Ab- und Ummeldung einer Unterkunft sind gebührenfrei.
Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.
2) Meldezettel - erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.
Anmeldung des Hauptwohnsitzes: Ausgefüllten Meldezettel der neuen Unterkunft. Die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes kann gleichzeitig von uns durchgeführt werden. Sie müssen also nicht mehr zu „alten“ Gemeinde und zur „neuen“ Gemeinde gehen.
Anmeldung weiterer Wohnsitz: Oben genannte öffentlichen Urkunden und den ausgefüllten Meldezettel.
Anmeldung eines Neugeborenen: Kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wird. In diesem Fall ist keine Anmeldung bei der Meldebehörde nötig.
Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes: Wird vom Standesamt bei der Austellung der Sterbeurkunde durchgeführt. Es muss keine Abmeldung bei der Meldebehörde gemacht werden.
Abmeldung bei Verzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen und dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.
Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Ausgefüllten Meldezettel der abzumeldenden Unterkunft abgeben.
Online Abmeldung mit Bürgerkarte: Seit April 2016 besteht für volljährige Menschen auch die Möglichkeit, sich unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte online im Wege des Zentralen Melderegisters (ZMR) von einer Wohnung abzumelden. Nach erfolgter Identifizierung mittels Bürgerkarte (in jeder Variante, somit auch Handysignatur) werden alle aktuellen Wohnsitze aus dem ZMR angezeigt. Nach Auswahl des abzumeldenden Wohnsitzes (Mehrfachauswahl möglich) werden die Abmeldungsinformationen nochmals angezeigt und können mit Hilfe der Bürgerkartenfunktion signiert werden. Danach wird eine aktuelle Bestätigung angezeigt und zum Download angeboten.
Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).