Nächtigungstaxe

Gegenstand der Taxe:
Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, deren Einhebung die Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich im Auftrag des Landes zu besorgen haben und dafür einen Anteil von 35 % am Abgabenertrag erhalten. Die restlichen 65 % haben die Gemeinden an das Land Niederösterreich abzuführen.

Gesetz:
Mit 1. Jänner 2011 trat das neue NÖ Tourismusgesetzes 2010, LGBl. 7400-0, in Kraft und löste damit das bisherige NÖ Tourismusgesetz 1991 ab.
Gesetzestext im Rechtsinformationssytem: www.ris.bka.gv.at

Abgabepflicht
Wie bisher sind auch weiterhin alle Personen, die im Gebiet einer Gemeinde des Landes Niederösterreich in Gästeunterkünften nächtigen, abgabepflichtig und unterliegen somit der Nächtigungstaxe. Gästeunterkünfte sind wie bisher Unterkünfte, die zur Unterbringung von Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind (insbesondere im Rahmen der gewerblichen Beherbergung sowie der Privatzimmervermietung, in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen).

Abgabenhöhe
Die Höhe der Nächtigungstaxe beträgt für Nächtigungen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Zellerndorf

pro Person und Nächtigung  € 1,10.