Hundeabgabe

Hundeabgabe und Hundemarke

Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist binnen drei Monaten nach Erwerb eines Hundes eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Die Anmeldung und Abmeldung hat jeweils schriftlich zu erfolgen.

Die ausgefolgten Hundekennmarken behalten bis zur Abmeldung Ihres Hundes ihre Gültigkeit. 

Gesetz

NÖ Hundeabgabegesetz 1979 LGBl 3702 http://www.ris.bka.gv.at/