Förderung von Privatzimmern bzw. Ferienwohnungen in der Marktgemeinde Zellerndorf

Förderungsrichtlinien für Fremdenzimmer:

Die Marktgemeinde Zellerndorf gewährt Privatpersonen für die Errichtung von Fremdenzimmern pro Bett einen Kostenbeitrag von € 726,73.

Als Höchstgrenze wird allerdings ein Kostenbeitrag von € 1.453,46 pro Zimmer gewährt.

Bei Inanspruchnahme dieses Förderungsbeitrages sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

a) das Gästezimmer muss mit WC und Bad oder Dusche ausgestattet sein;

b) es muss den Richtlinien des Landes Niederösterreich für die "Privatzimmer-Förderungsaktion" entsprechen;

c) der Zimmervermieter muss auf die Dauer von mindestens 10 jahren im Verzeichnis der NÖ Zimmervermieter aufscheinen;

Förderungsrichtlinien für Ferienwohnungen:

Die Marktgemeinde Zellerndorf gewährt Privatpersonen für die Errichtung von Ferienwohnungen pro Wohneinheit einen Kostenbeitrag von € 2.180,00.

Bedingungen wie bei den Fremdenzimmern.

 

Zuständig