Förderung: Abbruch von Altgebäuden bei Errichtung eines neuen Wohnhauses

1. Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird der Abbruch von Altgebäuden bei Errichtung eines neuen Wohnhauses (mindestens 1 neue Wohneinheit) in der Marktgemeinde Zellerndorf.

2. Art und Höhe des Zuschusses:

Der Zuschuss ist einmalig und nicht rückzahlbar. Der Zuschuss beträgt 50 % der Abbruchkosten jedoch maximal € 5.000,-- 

3. Voraussetzung für die Förderung:

Eine entsprechende Baubewilligung sowie die Vorlage eines Entsorgungsnachweises für das Abbruchmaterial von einer hierzu befugten Firma, der bezahlten Rechnung und der Fertigstellungsmeldung. 

4. Ansuchen:

Der Zuschuss wird nur über ein schriftliches Ansuchen gewährt.

5. Rechtsanspruch:

Der Zuschusswerber nimmt zur Kenntnis, dass auf die Gewährung eines Zuschusses kein Rechtsanspruch besteht und die gegenständlichen Richtlinien vom Gemeinderat jederzeit aufgehoben oder geändert werden können.

6. Genehmigung:

Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch den Bauausschuss. 

7. Auszahlung:

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der im Punkt 3) angeführten Unterlagen auf das angegebene Bankkonto.

8. Inkrafttreten und Gültigkeit:

Diese Richtlinien treten ab sofort in Kraft und haben bis auf Widerruf Gültigkeit. 

 

Zuständig

Formulare