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Eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Erlöschen ist möglich. Gründe für das Erlöschen können beispielsweise sein:
In begründeten Fällen sind ein ärztliches Gutachten, Nachschulungen (z.B. im Rahmen des Vormerksystems, für alkohol- oder verkehrsauffällige Lenkerinnen/Lenker) oder verkehrspsychologische Gutachten notwendig.
Bei Fristablauf und Verzicht kann innerhalb von 18 Monaten ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine erneute Führerscheinprüfung gemacht werden muss.
Wird der Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach 18 Monaten gestellt, muss nur die praktische Fahrprüfung absolviert werden – eine theoretische Fahrprüfung und die Fahrschulausbildung sind in der Regel nicht mehr notwendig.
Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich
Sie müssen einen Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.
§ 10 Abs. 4 Führerscheingesetz (FSG)
Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Erlöschen
Quelle: HELP.gv.at
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