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Wahlbehörde

Die oberste Wahlbehörde in Österreich ist die Bundeswahlbehörde. Sie wird anlässlich jeder Nationalratswahl neu gebildet und ist mit der Leitung und Durchführung der Nationalratswahl sowie während der darauffolgenden Legislaturperiode mit der Leitung und Durchführung von Bundespräsidentenwahlen, Wahlen zum Europäischen Parlament sowie von Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen betraut.

Auch alle weiteren Wahlbehörden werden anlässlich jeder Nationalratswahl neu gebildet. Neben der Bundeswahlbehörde gibt es neun Landeswahlbehörden und 117 Bezirkswahlbehörden (in Statutarstädten, politischen Bezirken und Wiener Gemeindebezirken). Die unterste Einheit ist die Gemeindewahlbehörde bzw. in größeren Gemeinden, die in Wahlsprengel unterteilt sind, die Sprengelwahlbehörde. In Gemeinden können auch "besondere Wahlbehörden" eingerichtet sein.

Die Wahlbehörden werden jeweils durch eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden, welche/welcher der jeweiligen Gebietskörperschaft zugeordnet wird und aus Vertreterinnen/Vertretern der politischen Parteien gebildet. Der Bundeswahlbehörde gehören alle im Nationalrat vertretenen Parteien sowie zwei Richterinnen/Richter aus dem Dienst- oder Ruhestand an.

Kleine Parteien, die in Wahlbehörden nicht vertreten sind, können – abhängig von der Zuständigkeitsebene – Vertrauenspersonen bzw. Wahlzeuginnen/Wahlzeugen in die Wahlbehörden entsenden.

Zuständige Behörde für die Führung der Wahlberechtigten in der Wählerevidenz und die Erstellung der Wählerverzeichnisse ist bei allen Wahlen die Gemeinde.

Etwa 13.000 Wahllokale – der Sitz der Sprengel- oder Gemeindewahlbehörden – sind während eines Wahltages bundesweit geöffnet; die Öffnungszeiten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.

Stand: 11.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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