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An-/Abmeldung eines Kfz

HINWEIS
Falls Sie in Österreich einen Hauptwohnsitz begründen, dürfen Sie mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen einen Monat lang fahren. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Österreich zulassen. Nähere Informationen zum Fahren mit ausländischen Kennzeichen finden sich auf HELP.gv.at.
Stand: 22.02.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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