Schutzzone Kellergasse

Alle Kellerbesitzer:innen, die einen Keller in einer Kellergasse einer Gemeinde mit Bausperre und Bauvorschriften (Kellergassen-Schutzzonenkonzept) haben, können einen Antrag für Kellergassenförderung stellen:  

✅ Gefördert werden: 

  • Fachgerechte Ausbesserungsarbeiten an außen sichtbaren Strukturen: Mauerwerk, Putz, Kellerfenster, Kellertür, Gait‑Türl, Dachdeckung und weitere Hülle‑Teile.
  • Anlage eines kellergassengerechten Freiplatzes (z. B. Pflaster oder Trockensteinmauer). 
  • Rückbau zu einem historischen Ursprungszustand, wenn erforderlich. Auch Eigenleistungen sind förderbar. 

🚫 Nicht gefördert werden

  • Neubauten, statische oder innen liegende Umbauten, Einrichtung sowie nicht fachgerechte Materialien (z. B. Edelputz, Isolierung, falsche Dachdeckung, Spenglerei). 

📌 Voraussetzungen

  1. Das Objekt liegt in einer Kellergasse mit Bebauungsplan plus Schutzzone (oder Bausperre). 
  2. Pflicht zur Kellergassen‑Bauberatung im Vorfeld. 
  3. Einhaltung aller Bebauungs‑ und Schutzzonenbestimmungen. 
  4. Arbeiten selbst durchführen oder durch befugte Gewerbetreibende ausführen lassen. 
  5. Dokumentation mittels Vorher‑Nachher‑Fotos.

💶 Förderhöhe

  • 40 % der anerkannten Kosten plus Pauschalbeträge (z. B. 80 €/m² Fassade, 500 € Kellertür). 
  • Mindestens 400 €, maximal 4 000 € Förderung pro Objekt. 

 

HIER ist der Link für den Antrag der Kellergassenförderung 2026 via Kellergassenmanagement der NÖ. Dorferneuerung. 


Informationsveranstaltungen hierzu finden Sie hier: Informationsveranstaltungen



Unterstützung